EU‑Einigung zu Fluggastrechten: Was Reisende jetzt wissen müssen

Am 12. Juni 2026 haben sich das Europäische Parlament und die EU‑Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss zur Reform der Fluggastrechte geeinigt. Die Verhandlungen liefen bereits seit Monaten und hatten bei vielen Passagieren die Sorge geweckt, dass die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen deutlich gekürzt werden könnten.

Die jetzt gefundene Lösung schafft Klarheit: Reisende behalten ihre Ansprüche und profitieren gleichzeitig von neuen Transparenzregeln.

Hintergrund der Reform

Die EU‑Fluggastrechteverordnung regelt, welche Ansprüche Passagiere im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung haben. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Mitgliedstaaten gefordert, die Schwelle für Entschädigungszahlungen von drei auf vier Stunden anzuheben und die Höhe der Zahlung zu verringern. Der Vorschlag zielte darauf ab, die Rechte der Kunden gegenüber dem status quo zu verschlechtern und die Luftfahrtgesellschaften vor Inanspruchnahmen zu schützen.

Dieser Forderung zu Lasten der Reisenden haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments widersprochen. Die Mitgliedstaaten haben im Ergebnis ihre Forderung zurückgezogen, so dass eine Einigung erzielt werden konnte.

Was bleibt unverändert?

Kern des Kompromisses ist die Beibehaltung der bisherigen Entschädigungsregeln. Fluggäste können weiterhin einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen geltend machen, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Auch die bisherige Staffelung der Beträge bleibt erhalten. Damit wird sichergestellt, dass Passagiere trotz Reform keinen Verlust ihrer Rechte hinnehmen müssen.

Neue Regeln für Reisende

Die Einigung enthält einige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig sollen Flugpreise standardmäßig inklusive Handgepäck ausgewiesen werden, sodass der Vergleich von Angeboten leichter fällt. Zudem verpflichten die neuen Regeln die Airlines dazu, ihre Kundinnen und Kunden besser über bestehende Ansprüche zu informieren. Diese Transparenz soll verhindern, dass Passagiere mangels Kenntnis auf Entschädigungen verzichten.

Der gefundene Kompromiss muss noch formal bestätigt werden: Zunächst ist die Zustimmung des EU‑Parlaments und der Mitgliedstaaten erforderlich. Erst danach können die neuen Regeln in Kraft treten. Geplant ist, dass die Vorschriften zwölf Monate nach der endgültigen Annahme Anwendung finden. Reisende sollten sich daher schon jetzt mit den anstehenden Änderungen vertraut machen, auch wenn sie erst ab 2027 wirksam werden.

Konsequenzen für die Praxis

Für Fluggäste bedeutet der Kompromiss vor allem Kontinuität: Wer von einer größeren Verspätung betroffen ist, kann weiterhin eine Ausgleichszahlung einfordern. Gleichzeitig profitieren Passagiere von klareren Preisangaben bei Handgepäck und einer besseren Informationspolitik der Airlines. Dies stärkt die Position der Reisenden gegenüber den Fluggesellschaften und erleichtert die Durchsetzung der eigenen Rechte.

Die Reform erinnert daran, wie wichtig es ist, sich vor einer Flugreise über geltende Bestimmungen zu informieren. Wer eine Verspätung erlebt, sollte seine Ansprüche dokumentieren, Belege aufbewahren und notfalls rechtlichen Rat einholen. Mit der jetzt erzielten Einigung bleiben die Rechte der Fluggäste stark – und werden in einigen Punkten sogar ausgebaut.

Dr. Stefan Zimmermann

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