Bedingungen

Allgemeines

Ein paar Bedingungen für die Zusammenarbeit gibt es. Aber das ist einfach!

Maßgeblich für die Vergütung der Tätigkeiten des Rechtsanwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Damit ist im Wesentlichen gesetzlich sichergestellt, dass die Tätigkeit in einer bestimmten Angelegenheit bei jedem Anwalt grundsätzlich gleich vergütet wird. Es ist außerdem grundsätzlich untersagt, geringere Gebühren als die im RVG festgelegten Gebühren zu verlangen. Dies dient nach dem Willen des Gesetzgebers u.a. dazu, einen ruinösen Preiskampf unter den Rechtsanwälten zu verhindern.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie meine Bedingungen für unsere Zusammenarbeit.