Reiserecht

Probleme mit einer TUI-Pauschalreise?

TUI hat Ihre Reklamation abgelehnt, bietet Ihnen nur einen Teilbetrag an oder reagiert nicht?

Ich bin Rechtsanwalt für Reiserecht und vertrete Reisende bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber TUI.

Sie können mir Ihren Fall und die Antwort von TUI direkt zur Prüfung einer Mandatsübernahme übermitteln.

Wann kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

Ich prüfe, welche Ansprüche aufgrund des konkreten Sachverhalts gegenüber TUI bestehen und ob deren weitere Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.

TUI lehnt Ihre Forderung ab oder zahlt nicht?

Haben Sie gegenüber TUI bereits eine konkrete Forderung geltend gemacht, kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese besteht und weiter durchgesetzt werden kann.

Dabei kann es beispielsweise um die Erstattung des Reisepreises, Stornokosten, Kosten einer Ersatzbuchung, zusätzliche Aufwendungen, eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz gehen.

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn TUI

Hat TUI Ihnen bereits geantwortet oder ein Angebot unterbreitet, können Sie mir Ihre Reklamation, die Antwort von TUI und die Reisebestätigung zur Prüfung einer Mandatsübernahme übermitteln.

Reisemängel während der Reise

Auch Reisemängel können zu Ansprüchen gegenüber TUI führen. Entspricht die Pauschalreise nicht den vereinbarten Leistungen, kann insbesondere eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Daneben können je nach Sachverhalt Schadensersatzansprüche und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen.

Nicht jeder Reisemangel führt allerdings zu einer Forderung, bei der eine anwaltliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Einzelne oder geringfügige Beeinträchtigungen führen häufig nur zu vergleichsweise niedrigen Minderungsbeträgen.

Anders kann die Bewertung insbesondere ausfallen, wenn etwa

Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die gebuchten Leistungen, Art und Dauer der Abweichungen, der Reisepreis, die Mängelanzeige während der Reise und die vorhandenen Beweismittel.

TUI lehnt Ihre Forderung ab oder zahlt nicht?

Haben Sie gegenüber TUI bereits eine konkrete Forderung geltend gemacht, kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe diese besteht und weiter durchgesetzt werden kann.

Dabei kann es beispielsweise um die Erstattung des Reisepreises, Stornokosten, Kosten einer Ersatzbuchung, zusätzliche Aufwendungen, eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz gehen.

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn TUI

Hat TUI Ihnen bereits geantwortet oder ein Angebot unterbreitet, können Sie mir Ihre Reklamation, die Antwort von TUI und die Reisebestätigung zur Prüfung einer Mandatsübernahme übermitteln.

TUI-FALL ZUR PRÜFUNG EINREICHEN

Reisemängel während der Reise

Auch Reisemängel können zu Ansprüchen gegenüber TUI führen. Entspricht die Pauschalreise nicht den vereinbarten Leistungen, kann insbesondere eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Daneben können je nach Sachverhalt Schadensersatzansprüche und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen.

Nicht jeder Reisemangel führt allerdings zu einer Forderung, bei der eine anwaltliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Einzelne oder geringfügige Beeinträchtigungen führen häufig nur zu vergleichsweise niedrigen Minderungsbeträgen.

Anders kann die Bewertung insbesondere ausfallen, wenn etwa

Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die gebuchten Leistungen, Art und Dauer der Abweichungen, der Reisepreis, die Mängelanzeige während der Reise und die vorhandenen Beweismittel.

Unfall während einer TUI-Pauschalreise

Kommt es während der Reise zu einem Unfall oder einer Verletzung, können neben reiserechtlichen Ansprüchen auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht kommen.

Für die rechtliche Beurteilung kommt es insbesondere darauf an, wie es zu dem Unfall gekommen ist, ob der betroffene Bereich zum Verantwortungsbereich der gebuchten Reiseleistungen gehört und welche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eingetreten sind.

Auch solche Fälle können Sie mir zur Prüfung einer Mandatsübernahme übermitteln.

Muss ich TUI in Hannover verklagen?

Nein, eine Klage gegen TUI muss nicht allein deshalb in Hannover geführt werden, weil der Reiseveranstalter dort seinen Sitz hat.

Bei Pauschalreisen ins Ausland kann der Reisende seine Ansprüche grundsätzlich auch vor dem Gericht seines eigenen Wohnsitzes geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat dies im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für den Fall bestätigt, dass Reisender und Reiseveranstalter in Deutschland ansässig sind und das Reiseziel im Ausland liegt. curia

Das ist auch praktisch von Bedeutung: Ein Verfahren gegen TUI kann in diesen Fällen am Wohnort des Reisenden geführt werden, obwohl TUI seinen Sitz in Hannover hat.

Mehr zum Gerichtsstand bei Pauschalreisen erfahren Sie in meinem Blogbeitrag zum Gerichtsstand bei Pauschalreisen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Prüfung?

Für eine erste Einordnung Ihres Falls benötige ich nicht Ihre gesamte Reiseakte. In der Regel reichen zunächst wenige Unterlagen:

Geht es um Reisemängel, sind außerdem Nachweise über die Mängelanzeige während der Reise hilfreich.

Fotos, Videos, umfangreiche Korrespondenz und weitere Beweismittel können später wichtig werden. Für die erste Einordnung müssen Sie diese jedoch nicht vollständig übersenden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich nach einer ersten Prüfung gezielter bestimmen.

TUI-Fall zur Prüfung einreichen

Mit den folgenden Angaben kann ich Ihren Fall zunächst einordnen. Die Übersendung des Formulars führt noch nicht zu einer kostenpflichtigen Beauftragung. Vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Vertretung informiere ich Sie über die entstehenden Kosten.

    1. Ihr TUI-Fall



    2. Was ist passiert?



    3. Ihre Kontaktdaten und Unterlagen


    Für die erste Prüfung reichen die wesentlichen Unterlagen. Bitte möglichst als PDF, maximal 2 MB je Datei.




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