Reiserecht

Tauchurlaub ins Wasser gefallen? So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Sie hatten einen aufregenden Tauchurlaub oder gar eine teure Tauch-Safari gebucht, aber etwas ging schief? In vielen Fällen lohnt sich der Rat eines Anwaltes für Reiserecht.

Vom Pauschalangebot, das Sie gebucht haben, waren möglicherweise Ihre Flüge nicht pünktlich, Ihr Tauchgepäck war nicht vor Ort, das Hotel entsprach nicht der gebuchten Kategorie und/oder auch die Reiseleitung sowie die Tauchgänge entsprachen nicht Ihren Erwartungen?

Finanziellen Ausgleich erhalten

Wie ich Ihnen in einer solchen Situation helfen kann: Es können Ihnen Minderungs- oder Ausgleichsansprüche zustehen. Lassen Sie mich Ihnen dabei helfen. Ich setze mich gern dafür ein, Ihre Rechte durchzusetzen und einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Einschränkungen und Reisemängel für Sie zu erwirken.

Hilfe vom Anwalt

Nehmen Sie gern Kontakt auf: Lassen Sie mich Ihnen dabei helfen, die negativen Erfahrungen, die Sie in Ihrem Tauchurlaub / auf der Tauch-Safari gemacht haben, zumindest finanziell ersetzt zu bekommen. Füllen Sie gern das Kontaktformular aus, und ich werde mich mit Ihnen schnell und im Erstgespräch kostenlos in Verbindung setzen, um zu klären, wie ich Ihnen genau helfen kann.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

Häufige Fragen

Welche Rechte habe ich, wenn es bei der versprochenen Tauchsafari zu Routenänderungen kam.

Sollten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, so bestehen zumindest Minderungsansprüche bezogen auf den Reisepreis. Sollten für die Routenänderung Umstände vorliegen, die der Reederei bzw. dem Reiseveranstalter zuzurechnen sein, so sind neben Minderungsansprüchen auch Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden bzw. Schadensersatzansprüche denkbar.

Was passiert, wenn die Ausrüstung nicht den Sicherheitsstandards entspricht oder Mängel aufweist?

Wenn die Ausrüstung nicht den Sicherheitsstandards entspricht oder Mängel aufweist, sollten Sie dies sofort dem Tauchveranstalter oder der Tauchschule melden und auf eine sichere und ordnungsgemäße Ausrüstung bestehen. Dokumentieren Sie die Mängel durch Fotos und schriftliche Aufzeichnungen. Sie haben das Recht, die Tauchgänge abzubrechen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, und können eine Rückerstattung bzw. Minderung des Reisepreises verlangen.

Warum sollte ich mich für ein außergerichtliches Vorgehen entscheiden?

Ein außergerichtliches Vorgehen kann oft eine deutlich schnellere und kostengünstigere Lösung bieten als ein gerichtliches Verfahren. Durch direkte Verhandlungen können Sie möglicherweise eine angemessene Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielen, ohne auf ein gerichtliches Verfahren und die anschließende richterliche Entscheidung warten zu müssen.

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    So geht es weiter

    1. Ich prüfe Ihre Anfrage. Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung zu Ihrem Fall mit Optionen für die nächsten Schritte.
    2. In einem Beratungsgespräche erörtern wir die Erfolgschancen und klären die Details des jeweiligen Falles sowie die strategische Vorgehensweise.
    3. Ich leite den außergerichtlichen oder gerichtlichen Weg ein, begleite und berate Sie bei einer möglichen Klage und bin Ihr Ansprechpartner wenn es zum Prozess kommt. In den meisten Fällen kann ein Prozess vermieden werden, aber Sie kommen zu Ihrem Recht.