Reiserecht
Probleme bei Pauschalreisen lösen und Ansprüche durchsetzen
Sie hatten sich auf eine erholsame Pauschalreise gefreut, vielleicht Ihren Traumurlaub in einem exotischen Land geplant, eine Rundreise durch Europa organisiert oder eine entspannte Zeit in einem luxuriösen Resort erwartet, doch etwas ging schief oder Ihre Erwartungen wurden nicht erfüllt?
Zu den möglichen Problemen können Flugverspätungen und -ausfälle, mangelhafte Unterkünfte, unprofessionelle Reiseleitung, Programmänderungen oder gar die Insolvenz des Reiseveranstalters gehören.
Ihre Vorteile und Ansprüche
Ein großer Vorteil bei Pauschalreisen ist, dass Sie einen zentralen Ansprechpartner haben – den Reiseveranstalter. Bei Problemen sind Sie nicht allein auf sich gestellt, sondern können sich an den Veranstalter wenden, der für die Mängel haftet und zur Abhilfe verpflichtet ist. Sollten Sie aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters in Schwierigkeiten geraten, sind Sie durch die gesetzliche Insolvenzabsicherung geschützt, sodass Sie entweder Ihren Urlaub fortsetzen oder eine Erstattung erhalten können.
Finanziellen Ausgleich erhalten
Sollten auf Ihrer Pauschalreise das ein oder andere schief gegangen sein, kann ich Ihnen helfen, zumindest sicherzustellen, dass Sie einen finanziellen Ausgleich für die Mängel Ihrer Reise oder die erlittenen Schäden erhalten. Ich bin darauf spezialisiert, für Ihre Rechte im Bereich Reiserecht einzutreten und diese gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen.
Hilfe vom Anwalt
Nehmen Sie gern Kontakt auf: Lassen Sie mich Ihnen dabei helfen, die negativen Erfahrungen, die Sie auf Ihrer Pauschalreise gemacht haben, zumindest finanziell ersetzt zu bekommen! Füllen Sie dafür das Kontaktformular aus und ich werde mich schnell und im Erstgespräch kostenlos mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu klären, wie ich Ihnen genau helfen kann.
Dr. Stefan Zimmermann
Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn meine Unterkunft vor Ort nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder Mängel aufweist?
Wenn Ihre Unterkunft vor Ort nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder Mängel aufweist, sollten Sie zunächst den Reiseveranstalter oder die örtliche Reiseleitung unverzüglich darüber informieren und Abhilfe verlangen. Dokumentieren Sie die Mängel durch Fotos und schriftliche Aufzeichnungen. Wenn der Veranstalter keine angemessene Lösung bietet, haben Sie das Recht, den Reisepreis zu mindern oder im Nachhinein Schadenersatz zu fordern. Es ist wichtig, alle Beweise und Kommunikation zu sammeln, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Ich kann Ihnen helfen, diese Ansprüche rechtlich durchzusetzen und den finanziellen Ausgleich zu erhalten, der Ihnen zusteht.
Was passiert, wenn mein Reiseveranstalter insolvent geht und ich meine Pauschalreise deswegen nicht antreten kann oder bereits angetreten habe?
Sollte Ihr Reiseveranstalter insolvent gehen, sind Sie durch die gesetzliche Insolvenzabsicherung geschützt. Diese Sicherung gewährleistet, dass Sie entweder Ihre Reise wie geplant antreten können oder Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden und der Veranstalter zahlungsunfähig wird, soll die Versicherung alle von dem Insolventen Reiseveranstalter bisher nicht bezahlten Leistungen übernehmen. Dies kann in der Praxis vor Ort durchaus zu Problemen führen. Sollten Sie vor Ort gezwungen werden, weitere Kosten zu tragen (z.B. Hotelkosten) sollten Sie dies mit Belegen und Nachweisen dokumentieren und sich mit der Insolvenzsicherung in Verbindung setzen.
Was ist ein Sicherungsschein?
Ein Sicherungsschein ist ein Dokument, das der Reiseveranstalter für seine Kunden nach der Buchung ausstellt, um die Zahlungen des jeweiligen Kunden für Pauschalreisen abzusichern. Es dient als Nachweis und Beleg dafür, dass der Reiseveranstalter im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen sicherstellt sowie die Rückreise für die Reisenden verantwortet.
Ihre Anfrage
So geht es weiter
- Ich prüfe Ihre Anfrage. Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung zu Ihrem Fall mit Optionen für die nächsten Schritte.
- In einem Beratungsgespräche erörtern wir die Erfolgschancen und klären die Details des jeweiligen Falles sowie die strategische Vorgehensweise.
- Ich leite den außergerichtlichen oder gerichtlichen Weg ein, begleite und berate Sie bei einer möglichen Klage und bin Ihr Ansprechpartner wenn es zum Prozess kommt. In den meisten Fällen kann ein Prozess vermieden werden, aber Sie kommen zu Ihrem Recht.