In der Rechtssache EuGH C-299/22 hat der EuGH entschieden, dass es für eine kostenlose Stornierung reichen kann, wenn am Abflugort, Order der Zwischenlandung oder auch am Zielort außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände herrschen auch wenn die Reise erst Wochen später stattfindet. Es reicht dem EuGH nach aus, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sich die Lage bis zum Antritt der Reise nicht erholen wird.
Auf einen Reisewarnung des Auswärtigen Amts kommt es in diesen Fällen nicht notwendigerweise an. Bevor Sie allerdings auf dieser Grundlage eine Reise stornieren sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen.