Die militärische Eskalation im Nahen Osten und die daraus folgenden Flughafenschließungen und Flugstreichungen führen derzeit dazu, dass zahlreiche Reisende nicht wie geplant fliegen können. Besonders betroffen sind Verbindungen über große Drehkreuze wie Dubai, Doha oder Abu Dhabi.
Viele Reisende berichten allerdings, dass Airlines oder Reiseveranstalter die Rückerstattung verzögern oder nur Gutscheine anbieten.
Doch was gilt rechtlich? Und was können Betroffene tun, wenn ihr Geld nicht zurückgezahlt wird?
1. Flug gestrichen wegen Krieg – welche Rechte haben Passagiere?
Wird ein Flug annulliert, greifen grundsätzlich die Regeln der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004).
Dabei muss man zwei Dinge unterscheiden:
1. Rückerstattung oder Ersatzbeförderung
Bei einer Flugannullierung haben Passagiere nach Art. 8 der Verordnung Anspruch auf:
- vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, oder
- Ersatzbeförderung zum Zielort.
Die Airline darf also nicht einfach das Geld einbehalten.
Selbst wenn außergewöhnliche Umstände – etwa Krieg oder Luftraumsperren – vorliegen, bleibt der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises bestehen.
2. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden
Viele Fluggesellschaften bieten derzeit lediglich:
- Gutscheine
- Umbuchungen
- Reiseguthaben
an.
Reisende müssen dies nicht akzeptieren.
Wer sein Geld zurück möchte, kann die Auszahlung verlangen.
2. Flugpreis wird nicht zurückgezahlt – was können Reisende tun?
Wenn Airlines nicht zahlen, sollten Betroffene strukturiert vorgehen.
Schritt 1: Rückerstattung schriftlich verlangen
Reisende sollten Ihre Rechte zunächst über die Webseite der Airline geltend machen. Die meisten Airlines haben Erstattungsformulare auf Ihrer Webseite.
Sollte die Airline auf diese Aufforderung nicht reagieren, sollten die Reisenden die Airline schriftlich zur Zahlung auffordern (E-Mail reicht) und eine Frist setzen (z. B. 14 Tage).
Wichtig ist dabei:
- Buchungsnummer
- Flugnummer
- Datum der Annullierung
anzugeben. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse der Airline auf der Webseite finden, finden Sie meist E-Mailadressen von der Pressestelle, der Compliance-Abteilung, dem Datenschutzbeauftragen oder auch den sogenannten „Investor-Relations“. Die E-Mails die dort hingehen, gelten als beim Unternehmen eingegangen, auch wenn in einer Antwort etwas anderes behauptet wird.
Schritt 2: Zahlungsdienstleister einschalten
Wurde der Flug bezahlt mit:
- Kreditkarte
- PayPal
- Online-Zahlungsdienst
kann ein Chargeback-Verfahren bei Ihrem Zahlungsdienstleister möglich sein.
Schritt 3: Anwalt oder Fluggastportal
Zahlt die Airline weiterhin nicht, können Betroffene einen Anwalt einschalten
Gerade bei größeren Summen lohnt sich oft eine rechtliche Durchsetzung.
3. Pauschalreisen und Kreuzfahrten – andere Rechtslage
Anders ist die Situation, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt ist.
Hier gilt deutsches Reiserecht (§§ 651a ff. BGB).
Wenn eine Reise wegen Krieg, Sicherheitslage oder Flughafenschließungen nicht durchgeführt werden kann, darf der Reiseveranstalter die Reise zwar absagen – muss aber den Reisepreis vollständig zurückzahlen.
Rückzahlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
Nach § 651h Abs. 5 BGB gilt:
Der Veranstalter muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Ein Gutschein darf nur mit Zustimmung des Reisenden ausgegeben werden.
4. Veranstalter zahlt nicht – wie sollten Reisende vorgehen?
Auch hier empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Frist setzen (z. B. 14 Tage)
- Anwalt einschalten
Gerade bei größeren Summen lohnt sich oft eine rechtliche Durchsetzung.
5. Wichtig: Nicht vorschnell selbst stornieren
Viele Reisende machen einen entscheidenden Fehler:
Sie stornieren selbst, bevor der Veranstalter oder die Airline annulliert.
Das kann dazu führen, dass Stornogebühren entstehen.
Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob bereits:
- eine Flugannullierung
- eine Reisewarnung
- eine Absage durch den Veranstalter
vorliegt.
Der Iran-Konflikt und die daraus folgenden Flugstreichungen sorgen derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Reisenden.
Fazit
Wichtig ist jedoch:
- Der Anspruch auf Rückerstattung bleibt bestehen.
- Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
- Pauschalreiseveranstalter müssen den Reisepreis binnen 14 Tagen zurückzahlen.
Wer keine Erstattung erhält, sollte seine Ansprüche konsequent geltend machen.
Unterstützung bei verweigerter Rückzahlung
Wenn Airlines oder Reiseveranstalter eine Erstattung verweigern, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und ich prüfe Ihre Ansprüche.


