Die Probleme liegen oft im Detail. So berichten Kunden, dass der DRSF insbesondere dann Schwierigkeiten bei der Erstattung der Reisekosten macht, wenn die Reise über ein Reisebüro oder einen Online-Vermittler wie Check24 gebucht wurde. In diesem Fällen hat der Kunde oft keine eigene FTI-Buchungsbestätigung sondern eine Buchungsbestätigung auf der sich die Kundennummer des Reisebors / Online-Vermittlers findet.
Obwohl FTI bzw. der DRSF die Daten auch dieser Buchungen vorliegen haben sollte, wird die Verantwortlichkeit für die Beibringung der „richtigen“ Unterlagen dem Kunden aufgebürdet. Dieser steht dann meist vor erheblichen Problemen, da die Reisevermittler bzw. Online-Vermittler die Informationen nicht gerade freiwillig zur Verfügung stellen wollen.
Sollten Sie Probleme mit der Erstattung beim DRSF haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich helfe Ihnen weiter und werde mit Ihnen zusammen Ihre Erstattung durchsetzen.
Update – 21.11.2024 Erhalten Sie von dem DRSF keine Rückmeldung/Rückerstattung?
Der Rückerstattungsprozess des DRSF ist in vollem Gange. Der Prozess scheint aber für viele Kunden schwierig, technisch anspruchsvoll und nicht zufriedenstellend zu sein. So wird berichtet, dass Kunden seit Monaten auf eine Bearbeitung ihrer Anträge warten.
Benötigen Sie Hilfe bei der Auseinandersetzung mit dem DRSF? Haben Sie Zweifel, ob die Rückerstattung die richtige Höhe hat? Haben Sie Sorge, dass Ihr Antrag vom DRSF nicht bearbeitet wird?
Kontaktieren Sie mich gerne und ich kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer Forderung gegen den DRSF.
Sie können hier jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat mit der Erstattung der Gelder der Pauschalreisekunden der FTI begonnen.
Soweit der DRSF die Daten der auszahlungsberechtigten Kunden der FTI vollständig vorliegen hat, sollen diese per E-Mail angeschrieben werden. Sollte der DRSF diese Daten nicht vollständig haben, erhalten die Kunden einen Brief und ggf. eine E-Mail, mit der Aufforderung, ihre Daten zu vervollständigen.
Die Kunden müssen sich im Ergebnis auf dem einen oder anderen Weg für einen Online-Erstattungsprozess registrieren, um ihre Erstattung zu erhalten. Die Erstattung soll von dem Buchenden der Reise auch für seine Mitreisenden geltend gemacht werden können.
Für die Registrierung im Online -Erstattungsprozess ist eine PIN notwendig, die der DRSF verschickt. Sie benötigen des Weiteren die Buchungsbestätigung der abgesagten oder beeinträchtigten Reise.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer Erstattung mit dem DRSF haben oder kein Geld bekommen, melden Sie sich gerne bei mir. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.
Ursprünglicher Beitrag vom 04.06.2024
Der Reiseveranstalter FTI hat am Montag, den 03.06.2024, Insolvenz anmelden müssen.
Vorausgegangen war eine Finanzierungslücke, die trotz eines bereits seit einiger Zeit laufenden Investorenprozess zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht geschlossen werden konnte. FTI hat mitgeteilt, dass sie sich bemühen werden, alle bereits bestehenden Reisen planmäßig zu beenden. Ab Dienstag, den 04.06.2024, werden Reisen von FTI aber voraussichtlich abgesagt bzw. nur noch teilweise durchgeführt.
Soweit eine Pauschalreise gebucht, aber durch FTI storniert wurde, sollten die Betroffenen Ihr Geld über den Deutschen Reisesicherungsfonds zurückerhalten.
Sollten Sie Zweifel hinsichtlich Ihrer Rechte bzgl. der Reise, insbesondere hinsichtlich der Rückzahlung oder Minderung des Reisepreises, haben, berate ich Sie gerne. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.