FTI-Insolvenz und Agenturinkasso: Warum der DRSF trotzdem haften sollte
Viele Reisebüros, die mit der FTI Touristik GmbH im Rahmen eines Agenturinkassos zusammengearbeitet haben, haben inzwischen Schreiben vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erhalten – mit einem klaren Ergebnis: Keine Erstattung.
Die Begründung: Da der Zahlungsfluss nicht direkt vom Reisenden an FTI erfolgte, sondern über das Reisebüro abgewickelt wurde, sei kein ersatzfähiger Schaden beim Kunden entstanden – und damit bestehe auch kein Anspruch auf Erstattung durch den Fonds.
Doch diese Argumentation greift zu kurz – und ist rechtlich alles andere als eindeutig.
Das Problem: Der Schaden wurde verlagert, nicht verhindert.
Tatsächlich liegt der wirtschaftliche Schaden, den der DRSF eigentlich absichern soll, nach wie vor vor: Das Geld der Reisenden ist bei FTI verschwunden. Dass es über das Reisebüro weitergeleitet wurde, war von FTI ausdrücklich gewollt und vertraglich so gestaltet. Die Zahlungsabwicklung über das Reisebüro ändert nichts daran, dass die Zahlung im Sinne der Pauschalreise-Richtlinie erfolgt ist.
Die Verlagerung des Zahlungskanals auf das Reisebüro war ein reines Abwicklungsmodell – kein Ausschlussgrund für den Schutz des DRSF.
Haftung des DRSF nicht ausgeschlossen
Aus unserer Sicht spricht viel dafür, dass der DRSF auch in Fällen des Agenturinkassos weiterhin haftet – denn:
- Die Zahlung wurde im Namen und auf Rechnung von FTI geleistet.
- Die Abführung der Kundengelder durch das Reisebüro war Teil des Veranstaltermodells.
- Der wirtschaftliche Schaden liegt weiterhin bei der vertraglich abgesicherten Reiseleistung.
- Die Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 schützt den Reisenden, nicht nur den „Zahlweg“.
Dass nun ausgerechnet der DRSF, der den Verbraucherschutz gewährleisten soll, den Schutz verweigert, weil ein formaler Zahlungsweg über das Reisebüro gewählt wurde, ist zumindest diskussionswürdig – und dürfte in der juristischen Praxis nicht das letzte Wort gewesen sein.
Was heißt das für Reisebüros?
Auch wenn der DRSF die Ansprüche vorerst ablehnt, besteht weiterhin die Möglichkeit, die eigene Forderung zu verfolgen – insbesondere dann, wenn Sie als Reisebüro die Zahlung im Rahmen des Agenturinkassos auf Anweisung von FTI abgewickelt haben. In diesen Fällen kann – je nach Ausgestaltung – ein eigener Sicherungsanspruch gegenüber dem DRSF bestehen.
Unsere Empfehlung: Keine voreilige Akzeptanz der Ablehnung
Wir raten betroffenen Reisebüros, die Ablehnung des DRSF nicht vorschnell hinzunehmen. Eine juristische Prüfung der individuellen Vereinbarung mit FTI und der tatsächlichen Zahlungsabwicklung ist in jedem Fall angezeigt.
👉 Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung für Reisebüros, die vom DRSF eine Ablehnung erhalten haben. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch gegen den DRSF weiterhin durchsetzbar sein könnte.
Update 22.05.2025: Auch mehr als 300 niederländische Kunden auf Rückzahlungen.
Nach der wachsenden Kritik aus Österreich gerät der DRSF nun auch in den Niederlanden zunehmend unter Druck. Der dortige Reiseverband ANVR übt scharfe Kritik an der schleppenden Abwicklung der Rückzahlungen infolge der FTI-Insolvenz – und droht mit einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission, sollte keine rasche Lösung erfolgen.
Fast ein Jahr nach der FTI-Pleite warten laut ANVR noch immer rund 300 niederländische Kunden auf Rückzahlungen. Die Abwicklung sei zu bürokratisch und intransparent. Der ANVR habe dem DRSF bereits vor Monaten eine zentralisierte Bearbeitung über den Verband angeboten – analog zum bewährten niederländischen Modell mit dem Garantiefonds SGR. Doch der DRSF habe diese Lösung trotz anfänglichem Interesse wieder verworfen.
Stattdessen verlange der DRSF von jedem einzelnen Kunden aufwändige Rückzahlungsanträge inklusive Authentifizierungsprozessen und postalischer Unterlagen – selbst in Fällen, in denen keine Rückzahlung mehr erforderlich sei, etwa weil der Kunde mit Zustimmung des Reisebüros eine neue Reise gebucht habe.
Dies entspricht dem Vorgehen des DRSF gegenüber den Kunden aus Deutschland. Auch hier besteht der DRSF auf aufwändige Rückzahlungsanträge und vertröstet die Kunden über Monate.
Der ANVR fordert vom DRSF nun dringend:
- Einen konkreten Ansprechpartner für die offenen Fälle
- Eine pragmatische Lösung statt standardisierter Schreiben
- Eine zeitnahe Auszahlung der verbleibenden Forderungen (geschätztes Volumen: 1 bis 1,5 Millionen Euro)
- Die Bereitschaft, mit dem Verband strukturiert zusammenzuarbeiten
Andernfalls droht der ANVR, dass er sich an die Europäische Kommission wenden werde. Die Geduld vieler niederländischer Reisebüros sei am Ende.
Sollten Sie Probleme mit der Erstattung beim DRSF haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich helfe Ihnen weiter und werde mit Ihnen zusammen Ihre Erstattung durchsetzen.
Update 17.04.2025: Erstattungen von Reisebürobuchungen schleppend
Österreichische und Deutsche Kunden der FTI berichten, dass der DRSF die Erstattung insbesondere bei solchen Pauschalreisen verzögert, die von den Kunden an das Reisebüro und dann vom Reisebüro an die FTI gezahlt wurden (sog. Agenturinkasso). Diese Art der Bezahlung einer aufgrund der Insolvenz der FTI stornierten Reise ändert nichts daran, dass den Kunden ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten gegen den DRSF hat. Das Agenturinkasso verkompliziert aber wohl die Abwicklung beim DRSF. Im Ergebnis wissen die Kunden nicht, an wen sie sich wenden sollen, da sie vom Reisebüro an den DRSF verwiesen werden und vom DRSF an das Reisebüro.
Sollten Sie als Kunde, unabhängig davon, ob Sie in Deutschland oder im Ausland ihren Wohnsitz haben, mit dieser Form des Hinhaltens konfrontiert sein, kontaktieren Sie mich gerne. Ich kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen den DRSF bzw. das Reisebüro durchzusetzen.
Update vom 11.12.2024 –
Die Probleme liegen oft im Detail. So berichten Kunden, dass der DRSF insbesondere dann Schwierigkeiten bei der Erstattung der Reisekosten macht, wenn die Reise über ein Reisebüro oder einen Online-Vermittler wie Check24 gebucht wurde. In diesem Fällen hat der Kunde oft keine eigene FTI-Buchungsbestätigung sondern eine Buchungsbestätigung auf der sich die Kundennummer des Reisebüros / Online-Vermittlers findet.
Obwohl FTI bzw. der DRSF die Daten auch dieser Buchungen vorliegen haben sollte, wird die Verantwortlichkeit für die Beibringung der „richtigen“ Unterlagen dem Kunden aufgebürdet. Dieser steht dann meist vor erheblichen Problemen, da die Reisevermittler bzw. Online-Vermittler die Informationen nicht gerade freiwillig zur Verfügung stellen wollen.
Sollten Sie Probleme mit der Erstattung beim DRSF haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich helfe Ihnen weiter und werde mit Ihnen zusammen Ihre Erstattung durchsetzen.
Update – 21.11.2024 Erhalten Sie von dem DRSF keine Rückmeldung/Rückerstattung?
Der Rückerstattungsprozess des DRSF ist in vollem Gange. Der Prozess scheint aber für viele Kunden schwierig, technisch anspruchsvoll und nicht zufriedenstellend zu sein. So wird berichtet, dass Kunden seit Monaten auf eine Bearbeitung ihrer Anträge warten.
Benötigen Sie Hilfe bei der Auseinandersetzung mit dem DRSF? Haben Sie Zweifel, ob die Rückerstattung die richtige Höhe hat? Haben Sie Sorge, dass Ihr Antrag vom DRSF nicht bearbeitet wird?
Kontaktieren Sie mich gerne und ich kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer Forderung gegen den DRSF.
Sie können hier jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat mit der Erstattung der Gelder der Pauschalreisekunden der FTI begonnen.
Soweit der DRSF die Daten der auszahlungsberechtigten Kunden der FTI vollständig vorliegen hat, sollen diese per E-Mail angeschrieben werden. Sollte der DRSF diese Daten nicht vollständig haben, erhalten die Kunden einen Brief und ggf. eine E-Mail, mit der Aufforderung, ihre Daten zu vervollständigen.
Die Kunden müssen sich im Ergebnis auf dem einen oder anderen Weg für einen Online-Erstattungsprozess registrieren, um ihre Erstattung zu erhalten. Die Erstattung soll von dem Buchenden der Reise auch für seine Mitreisenden geltend gemacht werden können.
Für die Registrierung im Online -Erstattungsprozess ist eine PIN notwendig, die der DRSF verschickt. Sie benötigen des Weiteren die Buchungsbestätigung der abgesagten oder beeinträchtigten Reise.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer Erstattung mit dem DRSF haben oder kein Geld bekommen, melden Sie sich gerne bei mir. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.
Ursprünglicher Beitrag vom 04.06.2024
Der Reiseveranstalter FTI hat am Montag, den 03.06.2024, Insolvenz anmelden müssen.
Vorausgegangen war eine Finanzierungslücke, die trotz eines bereits seit einiger Zeit laufenden Investorenprozess zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht geschlossen werden konnte. FTI hat mitgeteilt, dass sie sich bemühen werden, alle bereits bestehenden Reisen planmäßig zu beenden. Ab Dienstag, den 04.06.2024, werden Reisen von FTI aber voraussichtlich abgesagt bzw. nur noch teilweise durchgeführt.
Soweit eine Pauschalreise gebucht, aber durch FTI storniert wurde, sollten die Betroffenen Ihr Geld über den Deutschen Reisesicherungsfonds zurückerhalten.
Sollten Sie Zweifel hinsichtlich Ihrer Rechte bzgl. der Reise, insbesondere hinsichtlich der Rückzahlung oder Minderung des Reisepreises, haben, berate ich Sie gerne. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.