Wenn der Flug ausfällt oder Verspätung hat, können Reisende auf der Grundlage der Fluggastrechte-VO zumeist eine Entschädigung verlangen. Die Europäische Union hat diesen Anspruch auf Entschädigung zu Gunsten der Verbraucher absichtlich einfach gestaltet, um langwierige Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft zu vermeiden.
Deshalb ist der Anspruch unter anderem pauschaliert, so dass Reisende von dem Beweis eines eingetretenen Schadens entbunden sind. Damit soll die Entschädigung im Wesentlichen unkompliziert und ohne langwierige Verfahren an die Reisenden ausgezahlt werden. Genaugenommen wissen die Fluggesellschaften, welche Reisenden welche Ansprüche haben. Da sie auch die Zahlungs- und Kontaktdaten der Reisenden kennen, könnten sie in diesen Fällen die Reisenden unproblematisch und schnell proaktiv entschädigen, ohne dass die Reisenden tätig werden müsste.
Trotzdem müssen immer mehr Reisende ihre Ansprüche in langen Auseinandersetzungen vor Gericht geltend machen. Gerichtsstand ist in diesen Klagen zumeist der Gerichtsstand des Abflug- bzw. Ankunftsflughafens, so dass sich die Klagen im Wesentlichen an wenigen Amtsgerichten in Deutschland stauen.
Aber warum legen es die Fluggesellschaften darauf an, sich verklagen zu lassen, obwohl die Ansprüche eigentlich klar sind.
Hinter dieser Taktik der Airline dürften im Wesentliche folgende Erwägungen stehen:
Zunächst erstatten die Fluggesellschaften die Reisenden nicht proaktiv. Alleine aufgrund der Tatsache, dass sich die Reisenden selber um die Erstattungen kümmern müssen, dürfte ein erheblicher Prozentsatz an Reisenden bereits an dieser Stelle auf die Geltendmachung der Entschädigung verzichten.
Des Weitern ist die Kontaktaufnahme mit den Fluggesellschaften erheblich erschwert. Fast keine der Fluggesellschaften gibt beispielsweise eine E-Mail-Adresse in ihrem Impressum an. Vielmehr müssen die Reisenden umständliche Onlineformulare ausfüllen und bekommen ggf. nicht einmal eine inhaltliche Kopie der Reklamation. Auch dieser Punkt dürfte viele Reisende davon abhalten, ihre Entschädigung geltend zu machen.
Im nächsten Schritt melden sich die Fluggesellschaften teilweise monatelang nicht bei den Reisenden, die eine Entschädigung fordern oder verlangen weitere Angaben oder Unterlagen. Auch dies schreckt viele Reisende ab, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Meist weigern sich die Fluggesellschaften auch mit pauschalen Hinweisen auf das Wetter oder Dritte (Flugsicherung etc) die Entschädigung zu zahlen. Auch an dieser Stelle geben viele Reisende es auf, ihre Ansprühe weiterzuverfolgen.
Die Einschaltung von Flugrechte-Portalen und Rechtsanwälten erscheint vielen Reisenden dann zu umständlich oder kostenintensiv. Insbesondere Reisende ohne Rechtsschutzversicherung scheuen vor den Kostenrisiken zurück, die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts verbunden sein können.
So hat sich bereits vor einem Rechtsstreit die Anzahl derjenigen Reisenden, die bereit sind, ihre Ansprüche durchzusetzen, erheblich reduziert. Des Weiteren dauern die Verfahren aufgrund der sehenden Auges herbeigeführten Überlastung der Gerichte sehr lange, was für die Reisenden zu einer so negativen Erfahrung führen kann, dass sie in Zukunft darauf verzichten, weitere Ansprüche geltend zu machen. In den Prozessen bleibt meist auch bis zur mündlichen Verhandlung unklar, ob die Ansprüche wirklich unproblematisch durchgesetzt werden können.
Auf diese Weise reduzieren die Fluggesellschaften die Ansprüche, die sie tatsächlich entschädigen, erheblich. Darüber hinaus haben die Fluggesellschaften wesentliche Cash-Flow- und Zinsvorteile je später die einzelnen Entschädigungen gezahlt werden.
Die Fluggesellschaften kalkulieren also bewusst ein, dass durch ihr Verhalten ein großer Teil der Reisenden davon abgeschreckt wird, die eigenen Forderungen geltend zu machen.
Lassen Sie sich davon nicht beirren. Wenn Sie Ärger mit Ihrer Fluggesellschaft haben, kontaktieren Sie mich gerne und ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.