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Kurz erklärt: Flug gebucht – aber die Airline kennt meine Buchung nicht

Die Reise ist gebucht, der Flug steht in den Reiseunterlagen und ein Buchungscode ist ebenfalls vorhanden. Eigentlich sollte damit alles erledigt sein.

Doch beim Versuch, den Flug auf der Internetseite der Fluggesellschaft aufzurufen oder online einzuchecken, kommt die unangenehme Überraschung:

„Buchung nicht gefunden.“

Gerade wenige Tage vor Reisebeginn sorgt eine solche Meldung verständlicherweise für Unruhe. Ist der Flug überhaupt gebucht? Gibt es ein Ticket? Muss ich mich an den Reiseveranstalter wenden?

In vielen Fällen ist die Erklärung wesentlich harmloser: Der Reisende hat schlicht nicht den Buchungscode, den die Fluggesellschaft für ihr eigenes System benötigt.

Ein Flug – mehrere Buchungscodes

Das Problem kann immer dann auftreten, wenn an einer Buchung mehrere Unternehmen beteiligt sind.

Das ist beispielsweise bei einer Pauschalreise der Fall. Der Reiseveranstalter bucht für seine Kunden Flüge bei einer Fluggesellschaft und führt die Reise zugleich in seinem eigenen Buchungssystem. Veranstalter und Fluggesellschaft können deshalb mit unterschiedlichen Buchungsreferenzen arbeiten.

Ähnliches gilt bei einer reinen Flugbuchung über ein Buchungsportal oder einen sonstigen Vermittler. Auch hier kann der Kunde eine Buchungsnummer oder Reservierungsreferenz erhalten, die zwar die Buchung beim Vermittler bezeichnet, mit der sich der Flug auf der Internetseite der Fluggesellschaft aber nicht aufrufen lässt.

Das kommt auch bei Buchungen über ausländische Flugportale vor.

Dabei sollte man zugleich beachten: Nur weil Flug und weitere Reiseleistungen über eine Internetseite angeboten werden, liegt noch lange keine Pauschalreise vor. Wird lediglich ein einzelner Flug vermittelt, bleibt es grundsätzlich bei einer Flugbuchung zwischen Reisendem und Fluggesellschaft.

Wie verwirrend das werden kann

Ein aktuelles Beispiel zeigt das Problem recht anschaulich.

Bei einer TUI-Pauschalreise war ein Flug mit Eurowings Bestandteil der Reise. In der Reiseübersicht wurde der Flug korrekt angezeigt. TUI teilte außerdem eine ausdrücklich als „PNR-Nummer“ bezeichnete Buchungsreferenz mit und verwies den Reisenden für die Verwaltung des Fluges und den Online-Check-in auf Eurowings.

Eigentlich eindeutig.

Nur kannte Eurowings die Buchung unter genau dieser PNR nicht. Bei Eingabe des Codes erschien lediglich die Meldung, dass die Buchung nicht gefunden werden könne.

Das sieht für den Reisenden zunächst so aus, als gäbe es ein Problem mit seinem Flug.

Tatsächlich war mit dem Flug überhaupt nichts verkehrt. Ein Anruf bei Eurowings genügte. Der Mitarbeiter konnte die Reservierung finden und die Kunden erhielten den Eurowings-Buchungscode. Mit diesem ließ sich die Buchung anschließend problemlos online auf der Seite von Eurowings aufrufen.

Der Flug war also die ganze Zeit vorhanden. Nur der dafür benötigte Code fehlte.

„Buchung nicht gefunden“ bedeutet nicht „Flug nicht gebucht“

Genau das ist für Reisende wichtig.

Die Fehlermeldung auf der Internetseite einer Fluggesellschaft besagt zunächst lediglich, dass das System unter den eingegebenen Daten keine Buchung findet. Daraus folgt nicht automatisch, dass keine Reservierung besteht oder der Flug nicht gebucht wurde.

Wer einen Flug über einen Reiseveranstalter oder Vermittler gebucht hat, sollte deshalb zunächst die Buchungsunterlagen prüfen. Sind dort Fluggesellschaft, Flugnummer, Flugdatum und Strecke bestätigt, spricht einiges dafür, dass lediglich die verschiedenen Buchungssysteme das Problem verursachen.

Hat man dennoch Problem auf der Website der Airlines sollte man beim Reiseveranstalter, Vermittler oder unmittelbar bei der Fluggesellschaft nach dem eigenen Airline-Buchungscode fragen.

Kann dagegen auch die Fluggesellschaft in einem Telefonat anhand von Name, Flugdatum und Flugstrecke überhaupt keine Reservierung feststellen, sieht die Sache anders aus. Dann sollte man sich unverzüglich an den Vertragspartner wenden und klären lassen, ob die geschuldete Flugbeförderung tatsächlich gebucht wurde.

Ein eigentlich völlig unnötiges Problem

Aus Sicht des Reisenden ist die Situation besonders ärgerlich, weil er die unterschiedlichen Buchungssysteme der beteiligten Unternehmen weder kennen muss noch erkennen kann.

Wenn ein Reiseveranstalter dem Kunden eine „PNR-Nummer“ mitteilt, ihn zur Fluggesellschaft weiterleitet und diese anschließend erklärt, unter dieser Nummer keine Buchung zu finden, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass mit dem Flug etwas nicht stimmt.

Damit entsteht aus einem technisch vollkommen problemlos gebuchten Flug plötzlich ein vermeintlicher Notfall. Kunden kontaktieren den Reiseveranstalter, rufen die Fluggesellschaft an und machen sich möglicherweise Sorgen, kurz vor dem Urlaub ohne Flug dazustehen.

Dabei ließe sich das Problem denkbar einfach vermeiden: Veranstalter und Vermittler müssten dem Reisenden neben ihrer eigenen Buchungsreferenz auch den Buchungscode mitteilen, mit dem er seine Buchung tatsächlich bei der Fluggesellschaft aufrufen kann.

Das würde nicht nur Reisenden unnötige Sorgen ersparen. Es dürfte auch eine ganze Reihe vollkommen überflüssiger Anrufe bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften vermeiden.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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