Ihr Urlaub entspricht nicht dem, was Sie gebucht haben? Dann liegt für gewöhnlich ein Mangel des Urlaubs vor. Rechtlich definiert liegt ein Mangel dann vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 651i BGB). Hierzu gehören bei Pauschalreisen insbesondere Routenänderungen oder Verspätungen im Rahmen der gebuchten Leistungen. Bei Hotelbuchungen kann eine andere Zimmer- oder Hotelkategorie als die gebuchte Kategorie einen solchen Mangel begründen. Auch die Ausstattung des Hotels oder die Zugänglichkeit von Einrichtungen sind Fälle, in denen Mängel vorliegen können. Ebenso natürlich erhebliche Verschmutzungen des Zimmers, Unzugänglichkeit des Pools oder auch Baulärm.
Sollten Sie von einem Mangel betroffen sein, informieren Sie die Reise- bzw. Hotelleitung. Schildern Sie die Einschränkungen so früh wie möglich und so detailliert wie möglich und verlangen Sie Abhilfe. Nehmen Sie Zeugen mit. Lassen Sie sich ihre Reklamation schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner bestätigen. Sollte der Ansprechpartner keine Abhilfe anbieten oder schaffen, setzen Sie eine kurze (aber angemessene) Frist und lassen Sie auch dies protokollieren.
Soweit Ihr Reiseveranstalter eine App zur Kommunikation bereitstellt, sollten Sie zur eigenen Absicherung die Mängel auch dort dokumentieren.
Sie sollten darüber hinaus Fotos und Videos vom Mangel machen und dabei darauf achten, dass Sie immer vom Gesamteindruck zu dem konkreten Mangel kommen.
Bei Mängeln in einem Hotelzimmer beispielsweise sollte zunächst immer das gesamte Zimmer in der Totale aufgenommen werden. Anschließend der Bereich in der Totale, in dem der Mangel besteht. Erst dann sollten die Details des Mangels auf einem Foto festgehalten werden. Es reicht für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen meist nicht, nur die „Ecke mit dem Schimmel“ aufzunehmen.
Zudem sollten Sie sich Datum und Uhrzeit der Fotografien bzw. des Videos notieren und den Mangel auch im Nachhinein noch schriftlich beschreiben können.
Nach Ihrem Urlaub können wir uns dann gemeinsam um eine Minderung des Reisepreises kümmern. Diese kann je nach Mangel zwischen 5% und 50% oder mehr des Reisepreises bzw. des Tagespreises der betroffenen Tage betragen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit mir auf.