Ihr Urlaub entspricht nicht dem, was Sie gebucht haben? Dann liegt für gewöhnlich ein Mangel des Urlaubs vor. Rechtlich definiert liegt ein Mangel dann vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 651i BGB). Hierzu gehören bei Pauschalreisen insbesondere Routenänderungen oder Verspätungen im Rahmen der gebuchten Leistungen. Bei Hotelbuchungen kann eine andere Zimmer- oder Hotelkategorie als die gebuchte Kategorie einen solchen Mangel begründen. Auch die Ausstattung des Hotels oder die Zugänglichkeit von Einrichtungen sind Fälle, in denen Mängel vorliegen können. Ebenso natürlich erhebliche Verschmutzungen des Zimmers, Unzugänglichkeit des Pools oder auch Baulärm.
Sollten Sie von einem Mangel betroffen sein, informieren Sie die Reise- bzw. Hotelleitung. Schildern Sie die Einschränkungen so detailliert wie möglich und verlangen Sie Abhilfe. Nehmen Sie Zeugen mit. Lassen Sie sich ihre Reklamation schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner bestätigen. Sollte der Ansprechpartner keine Abhilfe anbieten oder schaffen, setzen Sie eine kurze (aber angemessene) Frist und lassen Sie auch dies protokollieren.
Nach Ihrem Urlaub können wir uns dann gemeinsam um eine Minderung des Reisepreises kümmern. Diese kann je nach Mangel zwischen 5% und 50% oder mehr des Reisepreises bzw. des Tagespreises der betroffenen Tage betragen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit mir auf.