„Künstliche Intelligenz plant eine Reise auf einem Laptop-Bildschirm – Flug, Hotel und Aktivitäten sind zu sehen“

Reiseplanung mit KI: Wer haftet bei Problemen auf der Reise?

Künstliche Intelligenz revolutioniert die Reisebranche. Ob ChatGPT, spezialisierte Reise-Apps oder automatisierte Buchungstools: Immer mehr Verbraucher nutzen KI zur Planung ihres Urlaubs. Auch Reiseveranstalter und Online-Reisebüros setzen auf automatisierte Systeme, um maßgeschneiderte Angebote zu generieren.

Doch was passiert, wenn auf der Reise etwas schiefläuft? Wer haftet, wenn die Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff nicht wie beschrieben ist, die Flugverbindung zu knapp kalkuliert wurde oder das Hotel nicht den Erwartungen entspricht?


KI-Reiseplanung im Selbstversuch: Schnell, bequem – aber auch riskant

Viele Reisende verwenden inzwischen KI-gestützte Tools zur Reisebuchung, sei es direkt über Plattformen oder durch interaktive Assistenten wie ChatGPT. Innerhalb weniger Minuten lassen sich komplette Reiserouten mit Flügen, Hotels und Ausflugstipps zusammenstellen – oft günstiger und schneller als im klassischen Reisebüro.

Doch es gilt: Wer eigenständig plant, trägt auch die Verantwortung.

Typische Risiken bei der Reiseplanung mit KI:

  • Unzureichende Umsteigezeiten bei Flügen
  • Zimmer oder Kabinen, die nicht der Beschreibung entsprechen
  • Übersehene Visaerfordernisse oder Einreisebestimmungen
  • Fehlende Transparenz bei Zusatzkosten oder Gebühren

Selbst wenn die KI-Vorschläge plausibel klingen – sie ersetzen keine sorgfältige Prüfung. Die Tools beruhen auf Daten und Wahrscheinlichkeiten, nicht auf verlässlichen Garantien. Und: Für die Richtigkeit der Angaben haftet bei eigenständiger Nutzung niemand außer dem Reisenden selbst.


Reiseveranstalter & KI: Haftung bei automatisierter Zusammenstellung

Anders stellt sich die Lage dar, wenn Reiseveranstalter oder Reisevermittler KI-Technologie zur Buchung verwenden. Wer etwa über eine Online-Plattform eine KI-generierte Pauschalreise bucht, darf davon ausgehen, dass die Reisebestandteile geprüft wurden – schließlich tritt der Anbieter als Vertragspartner auf.

Allerdings finden sich in AGBs immer häufiger Klauseln wie:

„Die automatisierte Zusammenstellung der Reiseangebote erfolgt unter Einsatz von KI. Für Abweichungen wird keine Haftung übernommen.“

Diese Formulierungen sollen Haftung begrenzen – rechtlich sind sie aber nicht unproblematisch. Wer eine Leistung anbietet, muss auch für deren Qualität und Durchführbarkeit einstehen – unabhängig davon, ob ein Mensch oder eine Maschine die Planung übernommen hat.

In der Praxis werden viele Anbieter versuchen, sich auf die „eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden“ zu berufen – doch das ist bei Pauschalreisen nach EU-Reiserecht nicht immer zulässig.


Noch keine Urteile – aber klare Tendenz beim Haftungsrecht

Bislang gibt es soweit ersichtlich keine gerichtlichen Entscheidungen zur KI-Reiseplanung – weder zur Haftung für fehlerhafte Vorschläge noch zur Verantwortlichkeit bei Reisemängeln, die durch automatisierte Tools verursacht wurden.

Doch der rechtliche Grundsatz ist klar:

Wer eine Technik einsetzt und sie zur Vertragsgrundlage macht, haftet auch für deren Ergebnisse.

Das gilt besonders dann, wenn die Reise nicht nur vorgeschlagen, sondern auch direkt über den Anbieter gebucht wurde. Eine Haftungsausschlussklausel allein dürfte in vielen Fällen nicht ausreichen, um den Anbieter zu entlasten.


Fazit: KI-Reiseplanung mit Chancen und Risiken

Die Möglichkeiten der KI-gestützten Reiseplanung sind faszinierend – sie sparen Zeit, Geld und oft auch Nerven. Aber:
Die Technik ersetzt nicht die Sorgfaltspflicht.

Verbraucher sollten daher:

  • Vorschläge und Buchungskombinationen kritisch prüfen
  • Umsteigezeiten, Hotelbewertungen und Visa-Bestimmungen selbst gegenchecken
  • Nicht blind auf KI-Empfehlungen vertrauen
  • Bei Buchung über Anbieter mit KI-Einsatz auf Pauschalreise-Schutz und AGB achten

Anbieter sollten:

  • Klar kennzeichnen, ob ein KI-System beteiligt war
  • Transparente Angaben zu Verantwortung und Haftung machen
  • Bei der automatisierten Zusammenstellung haftungstechnisch sorgfältig agieren

Der technologische Wandel ist nicht aufzuhalten – doch rechtlich hinkt die Entwicklung noch hinterher. Bis sich eine klare Linie in der Rechtsprechung etabliert, gilt: Wachsamkeit ist besser als blinder Komfort.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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