Sprachreisen sind Pauschalreisen

Sprachreisen sind für Jugendliche und Erwachsene eine gute Möglichkeit in einem Urlaub neben Land und Leuten auch noch die Landessprache kennenlernen zu können. Die Anbieter dieser Reisen kümmern sich meist um die entsprechenden Flüge, die Unterbringung vor Ort und den Sprachunterricht.

Auch bei einer solchen Reise können leider Mängel auftreten. Die Besonderheit hierbei ist, dass auch die Qualität der entsprechenden Sprachkurse, der Unterbringung in einer Gastfamilie oder auch der Veranstaltungsort der Sprachkurse im Rahmen der Beurteilung der Mangelhaftigkeit eine Rolle spielen kann. Daneben gelten die gleichen Anforderungen an eine Sprachreise wie an jede andere Pauschalreise.

Sind Kinder oder Jugendliche die Teilnehmer einer solchen Reise ist der Reiseveranstalter auch noch zur besonderen Aufsicht und Obhut der minderjährigen Teilnehmer verpflichtet. Zudem hat der Veranstalter eine Notfallnummer für die Eltern der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

Da in diesen Konstellationen meist die Eltern Vertragspartner des Veranstalters sind, der wiederum auf Subunternehmer zur Durchführung der Reise zurückgreift, kann eine Durchsetzung der Rechte der Kinder oder Jugendlichen schnell kompliziert werden, insbesondere wenn es noch um die Durchsetzung der Rechte am Ort der Sprachreise geht.

Sollten Sie mit Ihrer Sprachreise eine mangelhafte Erfahrung gemacht oder einen anderen Schaden erlitten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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