Viele FTI-Reisende gehen aktuell davon aus, dass die reine Einreichung ihrer Forderung bei der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DSRF) als „Fristwahrung“ bzw. „Verjährungshemmend“ ausreiche.
Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Die DSRF prüft Ansprüche – sie hemmt jedoch nicht die Verjährung.
Die Folge: Wer sich allein auf die Prüfung durch die DSRF verlässt, läuft Gefahr, dass seine Ansprüche im Jahr 2026 oder 2027 komplett verloren gehen. In der Praxis ist damit zu rechnen, dass viele Reisende in einigen Monaten Schreiben erhalten werden, in denen es sinngemäß heißt:
„Leider ist Ihr Anspruch inzwischen verjährt.“
Damit es dazu nicht kommt, sollten Betroffene jetzt handeln. Sobald die Verjährungsfrist abläuft, ist gegen den DRSF kein Cent mehr durchsetzbar.
Warum Eile geboten ist
Die Verjährung im Reiserecht richtet sich nach § 651j BGB und beträgt exakt zwei Jahre ab dem geplanten Reiseende – nicht bis zum Jahresende und nicht ab Antragstellung.
Die wichtigsten Punkte:
- keine Jahresendverjährung (keine Anwendung des § 199 BGB)
- keine Hemmung durch die Einreichung bei der DSRF
- keine Hemmung durch langwierige „Prüfungen“
- keine Kulanz oder Verlängerung wegen Insolvenz
Das bedeutet konkret:
- geplantes Reiseende 20.08.2024 → Verjährung: 20.08.2026
- geplantes Reiseende 30.10.2024 → Verjährung: 30.10.2026
- geplante Rückkehr in 2025 → Verjährung in 2027
Viele FTI-Reisende sind daher viel näher an der Verjährung, als sie denken.
Welche Ansprüche betroffen sind
Betroffen sind praktisch alle Erstattungsansprüche nach § 651r BGB, u. a.:
- Rückzahlung von Anzahlungen
- Erstattung von Restzahlungen
- selbst bezahlte Hotelkosten (z. B. weil das Hotel nicht mehr bezahlt wurde)
- kurzfristige Ersatzflüge oder Transfers
- sonstige Aufwendungen aufgrund der Insolvenz
Auch Zahlungen vor Ort (z. B. an Hoteliers) sind umfasst.
Warum viele Betroffene in eine gefährliche Erwartungshaltung geraten
Die DSRF kommuniziert derzeit häufig:
- „Ihr Fall ist in Prüfung.“
- „Bitte gedulden Sie sich.“
- „Wir melden uns, sobald Unterlagen geprüft sind.“
Viele Betroffene interpretieren dies als „Alles ist fristwahrend“.
Das ist falsch.
Die DSRF hat keine gesetzliche Verpflichtung, Verjährung zu verhindern.
Im Gegenteil: Sobald die Frist abläuft, kann der DRSF die Erfüllung ablehnen.
So retten Sie jetzt Ihr Geld von der DSRF
Die Insolvenz von FTI hat hunderttausende Reisende hart getroffen. Doch der eigentliche Schaden droht vielen erst jetzt – weil ihre Ansprüche gegen die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DSRF) bereits ablaufen, oft früher als gedacht.
Viele Reisende glauben, die Verjährung laufe „bis Ende 2026 oder sogar Ende 2027“.
Das ist falsch – und gefährlich.
Was Sie jetzt tun sollten (Checkliste)
- Geplantes Rückreisedatum ermitteln
- Verjährungsende berechnen (zwei Jahre danach)
- Unterlagen sammeln: Buchung, Rechnungen, Belege, Kommunikation
- Prüfen, ob eine Hemmung nötig ist
- Frühzeitig anwaltliche Schritte einleiten
Insbesondere Schritt 5 ist entscheidend, weil eine Verjährungshemmung nur durch gerichtliche Maßnahmen oder ernsthafte Verhandlungen erfolgen kann – und Letztere liegen bei der DSRF regelmäßig nicht vor.
Das müssen Sie beachten
Die notwendigen Schritte zur Verjährungshemmung – etwa ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage – sind formal anspruchsvoll, benötigen Vorbereitung und lassen sich nicht kurzfristig „in letzter Minute“ erledigen.
Zudem muss zuvor geklärt werden:
- welche Ansprüche genau bestehen,
- welche Positionen erstattungsfähig sind,
- welche Belege erforderlich sind,
- ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist,
- und ob die DSRF aktuell „ernsthaft verhandelt“ bzw. ob eine Hemmung bereits vorliegt (Regelfall: nein).
Je näher die Frist rückt, desto weniger Spielraum bleibt.
Viele FTI-Reisende werden nach aktuellen Erfahrungswerten erst 2026/2027 von der DSRF endgültige Bescheide erhalten. Für den rechtzeitigen Schutz der eigenen Ansprüche ist es daher wichtig, so früh wie möglich fachkundige anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


