Ver.di streikt an Flughäfen und die Reisenden sind die Leidtragenden

​Am Sonntag, dem 9. März 2025, legte ein unangekündigter Streik der Gewerkschaft Ver.di den Hamburger Flughafen lahm. Ursprünglich war der Warnstreik für Montag geplant, doch Ver.di zog die Aktion überraschend vor, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führte. Von den geplanten 144 Ankünften und 139 Abflügen konnten lediglich zehn Flüge durchgeführt werden, wodurch über 40.000 Passagiere betroffen waren. ​

Am Montag, den 10. März 2025, wurde dann eine erhebliche Anzahl der Flughäfen in Deutschland von Gewerkschaft Ver.di bestreikt.

Besonders hart traf es Individualreisende, die aufgrund der kurzfristigen Annullierungen keine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) erhalten. Diese Verordnung sieht bei Annullierungen oder großen Verspätungen zwar Ausgleichszahlungen vor, jedoch entfällt dieser Anspruch, wenn die Ursache auf „außergewöhnliche Umstände“ wie Streiks des Flughafenpersonals zurückzuführen ist. In solchen Fällen haben Passagiere lediglich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung, jedoch keine zusätzliche finanzielle Entschädigung. ​

Pauschalreisende können unter Umständen eine Minderung des Reisepreises beim Veranstalter geltend machen, wenn die Reiseleistungen beeinträchtigt wurden. Allerdings sind solche Minderungsansprüche oft gering und schwer durchzusetzen, insbesondere wenn der Streik als höhere Gewalt eingestuft wird. Zudem sind die Erfolgsaussichten solcher Forderungen ungewiss, da Gerichte unterschiedlich entscheiden können.​

Pauschalreisende, deren Flüge erheblich verschoben oder deren Reisen insgesamt abgesagt wurden, können zumindest noch ihre Reisekosten von dem Reiseveranstalter ersetzt verlangen.

Die kurzfristige Vorverlegung des Streiks durch Ver.di wurde von vielen Seiten kritisiert. Flughafensprecherin Katja Bromm äußerte: „Wir sind entsetzt, wie rücksichtslos Verdi vorgeht: Die Gewerkschaft legt den Flughafen lahm – und das ohne Ankündigungsfrist genau am Anfang der Hamburger Frühjahrsferien.“ Ver.di rechtfertigte die Maßnahme mit der Notwendigkeit, den Druck auf die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen zu erhöhen.​

Insgesamt werden die Streiks allerdings auf dem Rücken der Reisenden ausgetragen. Die Pauschalreisenden, deren Flüge erheblich verschoben wurden oder bei denen die Reise insgesamt abgesagt wurde, können auf eine Erstattung der Reisekosten hoffen. Für alle anderen bedeutet der Streik im Wesentlichen viel Ärger, aber nur sehr geringe Minderungsansprüchen oder gar keine Kompensation.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

Über mich