In Wien wurden drei Konzerte von Taylor Swift aufgrund von Sicherheitsbedenken abgesagt. Für diejenigen Fans, die den Konzertbesuch im Rahmen einer Pauschalreise mit Flug und Hotel über einen Reiseveranstalter gebucht haben, können sich hieraus Minderungsansprüche ergeben, die ggf. über den reinen Wert der Tickets hinausgehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Sicherheitsbedenken als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eingestuft werden dürften. Die konkreten Umstände der Absage spielen bei Minderungsansprüchen im Rahmen der Pauschalreise keine Rolle.
Bei individuell gebuchten Flügen und Hotelaufenthalten hingegen werden wohl keine Ansprüche auf Minderung der Reisekosten aufgrund der Absagen in Betracht kommen.