Europäer, die ab dem 02.04.2025 nach Großbritannien oder Nordirland reisen wollen, benötigen dann für die Einreise eine Electronic Travel Authorization (ETA). Die jeweilige ETA soll zehn Pfund kosten, ab Erteilung für zwei Jahre gültig sein und zu mehrfachen Einreisen berechtigen.
Soweit Sie eine Pauschalreise für die Zeit nach dem 02.04.2025 bereits gebucht haben, sollte Ihr Reisebüro mit dieser Information noch vor der Reise auf Sie zukommen. Bei der zukünftigen Buchung einer solchen Reise sollte Ihr Reisebüro Sie auf die ETA-Pflicht hinweisen.
Bei Zwischenlandungen in Großbritannien oder Nordirland sollten Sie mit Ihrem Reisebüro die Notwendigkeit eines ETA-Antrags klären. Ihr Reisebüro bzw. Ihr Reiseveranstalter sind verpflichtet, Sie bei der Buchung auf die erforderlichen Anträge hinzuweisen.
In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass die Reisebüros/Reiseveranstalter insbesondere die ETA-Pflicht bei Zwischenlandungen in Kanada nicht kennen bzw. diese Verpflichtung den Reisenden nicht ordnungsgemäß mitteilen, was regelmäßig zu Problemen am Flughafen führt und die ganze Reise gefährden kann.