Versicherter, der bei der Auswahl der Reiserücktrittsversicherung verzweifelt

Insolvenz des Reiseveranstalters Aby GmbH: Was betroffene Reisende jetzt wissen sollten

Am 15. April 2025 hat der auf Abireisen und Abschlussreisen spezialisierte Reiseveranstalter Aby GmbH Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Unternehmens wurden die betroffenen Kunden am 16. Mai 2025 über die Situation informiert.

Wenn Sie Ihre Abschluss- bzw. Abireise als Pauschalreise über die Aby GmbH gebucht haben, die aufgrund der Insolvenz storniert wurde, steht Ihnen in der Regel ein Erstattungsanspruch auf die Reisekosten gegenüber dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu. Der DRSF hat seine Einstandspflicht in diesen Fällen bereits bestätigt.

Aus den Erfahrungen mit der FTI-Insolvenz und der dortigen Erstattung der Reisekosten durch den DRSF ist anzunehmen, dass der Erstattungsprozess auch für Reisen der Aby GmbH eher kompliziert und langwierig wird. Wichtig ist, dass Sie E-Mails des DRSF auch in Ihrem Spam-Ordner suchen und nach angemessener Wartezeit dem DRSF selber Fristen zur Auszahlung setzen.

Sollten Sie unsicher sein, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Rückzahlung des Reisepreises oder weiterer Kosten zusteht, unterstütze ich Sie gerne bei der rechtlichen Klärung.

Auch wenn der DRSF sich ohne Begründung nicht bei Ihnen meldet, eine Auszahlung über Gebühr verzögert wird oder eine Auszahlung ablehnt, lohnt sich meist die Einschaltung eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts

Nutzen Sie einfach die Kontaktmöglichkeit auf dieser Website und schildern Sie mir Ihr Anliegen – ich melde mich umgehend bei Ihnen.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

Über mich