We-Flytour wird Insolvenz anmelden

Update am 11.12.2024

We-Flytour wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens alle bei We-Flytour gebuchten Reisen stornieren. Den Kunden von We-Flytour stehen damit Erstattungsansprüche der Reisekosten zu. Sie sollten vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) entschädigt werden.

Der DRSF entschädigt auch bereits die Kunden der ebenfalls insolventen FTI-Gruppe. Näheres zu diesem Erstattungsprozess finden Sie in meinem Blog.

Sollten Sie mit dem DRSF Schwierigkeiten bei der Erstattung der Reisekosten haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich helfe Ihnen weiter.

Ursprüngliche Nachricht vom 26.09.2024

Der Reiseveranstalter We-Flytour hat am Samstag, den 23.09.2024, angekündigt, Insolvenz anmelden zu müssen.

Vorausgegangen war eine Finanzierungslücke aufgrund eines Wechsel des Zahlungsdienstleisters. Reisen bis einschließlich 26.11.2025 wurden von dem Reiseveranstalter wohl abgesagt.

Soweit eine Pauschalreise gebucht, aber durch We-Flytour storniert wurde, sollten die Betroffenen Ihr Geld über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurückerhalten. Der DRSF gewährleistet für alle Pauschalreisenden, die sich derzeit im Urlaub befinden, die Heimreise bzw. die Fortsetzung des Urlaubs.

Sollten Sie Zweifel hinsichtlich Ihrer Rechte bzgl. der Reise, insbesondere hinsichtlich der Rückzahlung oder Minderung des Reisepreises, haben, berate ich Sie gerne. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach unter Kontakt.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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