
Willkommen in Ihrer Kanzlei für Reiserecht – digital und bundesweit für Sie erreichbar
Es sollte die schönste Zeit des Jahres werden, aber es kam alles ganz anders? Sie haben bereits bei der Buchung Probleme mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro? Versprochene Leistungen wurden während Ihres Urlaubs nicht erfüllt? Sie sind unzufrieden mit dem Ablauf Ihres Urlaubs und möchten Ihr Recht geltend machen?
Ich, Dr. Stefan Zimmermann, habe mich mit meiner Kanzlei für Reiserecht auf diese Themen spezialisiert, um Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient zu helfen. So bin ich für Sie im gesamtem Bundesgebiet tätig.
Ich kümmere mich um die Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf. Sie können mit mir auch auf Englisch und Spanisch sprechen.
Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.
Ihr Experte für Reiserecht
Unternehmensgründung
Probleme mit dem Reiseveranstalter oder Reisevermittler?
Neues aus dem Blog
-
Bombendrohung im Flugverkehr – welche Rechte haben Passagiere bei Flugausfall und Verspätung?
Eine Serie von Bombendrohungen hat in den letzten Tagen den europäischen Flugverkehr erheblich gestört. Flugzeuge mussten außerplanmäßig landen, wurden von Kampfjets begleitet oder vor dem Start gestoppt. Für betroffene Passagiere…
-
Mein Schiff 3 kollidiert mit Containerschiffen – welche Rechte haben die Passagiere?
Beim Auslaufen aus Bremerhaven ist die Mein Schiff 3 von TUI Cruises mit Containerschiffen zusammengestoßen. Die geplante Kanarenkreuzfahrt konnte zunächst nicht beginnen. Glücklicherweise blieben die Passagiere bei dem Zusammenstoß nach…
-
EuGH stärkt Verbraucherrechte – Kreditkarte im Urlaub gestohlen – Bank muss unberechtigte Abbuchungen zunächst erstatten
EuGH stärkt Bankkunden: Auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigt nicht, die Rückzahlung von vornherein zu verweigern. Der Urlaub ist eigentlich zur Erholung gedacht. Doch plötzlich ist die Kreditkarte verschwunden. Vielleicht…





















